Finanzämter prüfen Gehälter von Gesellschaftern und deren Angehörigen streng auf Fremdüblichkeit. Verstöße führen zu doppelter Steuerbelastung und Liquiditätskrisen.
Wer als Gesellschafter die eigene GmbH führt oder Familienangehörige auf dem Geschäftsführerposten einsetzt, kann die Vergütung nicht frei bestimmen. Tomas Aksöz, Steuerberater aus Hamburg, differenziert: "Bei echten fremden Geschäftsführern können hohe Gehälter immer mit einer besonderen Qualifikation begründet werden." Bei nahestehenden Personen greift dagegen der Fremdüblichkeitsmaßstab.
Überschreitet die Vergütung angemessene Grenzen, qualifiziert das Finanzamt den Differenzbetrag als verdeckte Gewinnausschüttung. Regulär zahlt der Geschäftsführer bis zu 45 Prozent Einkommensteuer, während das Gehalt den Unternehmensgewinn mindert. Bei Umqualifizierung entfällt diese Minderung, stattdessen fallen rund 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer auf Unternehmensebene an, zusätzlich 26,4 Prozent Abgeltungsteuer beim Empfänger. Betriebsprüfungen lösen Nachforderungen aus, die Liquiditätsengpässe verursachen können.
Variable Bestandteile dürfen maximal ein Viertel der Gesamtvergütung ausmachen. Tantiemen werden auf Basis des handelsrechtlichen Jahresüberschusses berechnet und dürfen höchstens die Hälfte betragen. Aksöz warnt: "Wird eine Tantieme bei einem Verlust ausgeschüttet, so zählt das als verdeckte Gewinnausschüttung." Vereinbarungen müssen im Vorjahr für das Folgejahr getroffen werden. Rückwirkende Zahlungen und verspätete Auszahlungen stufen Finanzämter als Ausschüttung ein.
Pensionszusagen dürfen 75 Prozent des Aktivgehalts nicht überschreiten – nach mindestens zwei bis drei Jahren Betriebszugehörigkeit und zehn Jahren Erdienungszeitraum. "Ein Supersportwagen wird hingegen in der Regel nicht anerkannt", so Aksöz zu Dienstwagen. Darlehen müssen marktübliche Konditionen aufweisen. Finanzämter bewerten die Gesamtvergütung anhand der Karlsruher Tabelle unter Berücksichtigung von Unternehmensgröße, Branche und Ertragslage. Aksöz: "Wer gute Argumente hat – beispielsweise, dass das Unternehmen sehr viel verdient und eine hohe Marge hat –, kann auch ein höheres Gehalt als angemessen gegenüber dem Finanzamt durchsetzen."





