Kabinett verabschiedet 1:1-Transposition der Richtlinien 2024/927 und 2024/2994 – Obligatorische Liquiditätstools sollen Schockresistenz erhöhen, parallel werden Produktauflage-Restriktionen gelockert.
Die Bundesregierung transponiert zwei EU-Direktiven-Pakete ins nationale Recht: Die Richtlinie 2024/927 modifiziert OGAW- und AIFM-Regelwerke (2009/65/EG, 2011/61/EU), während Richtlinie 2024/2994 zusätzlich Eigenkapital- und Wertpapierfirmen-Direktiven anpasst (2013/36/EU, 2019/2034). Die zentrale Innovation: Fondsverwalter müssen künftig Liquiditätsmanagement-Mechanismen implementieren, die externe Marktschocks besser absorbieren. Diese Pflicht zielt auf Systemrisiko-Minimierung ab – volatile Abflussdynamiken bei Stress-Szenarien sollen gedämpft werden. Finanzmarktstabilität profitiert durch reduzierte Ansteckungsgefahren. Zusätzlicher Nebeneffekt: EU-weite Harmonisierung eliminiert regulatorische Arbitrage-Möglichkeiten und nivelliert Wettbewerbsasymmetrien zwischen Jurisdiktionen.
Parallel aktualisiert der Entwurf das nationale Finanzmarktrecht bezüglich zentraler Gegenparteien-Clearing. Die Anpassungen spiegeln den revidierten EU-CCP-Rahmen wider.
Während Risikobegrenzung im Vordergrund steht, lockert der Gesetzentwurf simultan bestimmte KAGB-Restriktionen. Deutsche Fondsverwalter erhalten erweiterten Gestaltungsspielraum für Produktstrukturen – Ziel ist kompetitivere Auflagefähigkeit gegenüber ausländischen Anbietern. Für Investoren bedeutet dies: Diversifiziertere Anlagevehikel-Palette bei heimischen Providern. Die Doppelstrategie – Risikokontrolle plus Innovationsförderung – soll Deutschlands Position im europäischen Asset-Management-Wettbewerb verbessern.





