Verpackungshersteller korrigiert Position nach externer Untersuchung – Bafin-Verfahren deckt Bill-and-Hold-Bilanzierungsfehler auf, Kanzlei erweitert Mandat auf gesamtes 2024er-Portfolio.
Der Pharma- und Kosmetikverpackungshersteller Gerresheimer hat eine Kehrtwende vollzogen: Nach monatelangem Insistieren auf regelkonformer Bilanzierung gestand das Unternehmen Samstagabend per Ad-hoc Buchungsfehler bei Bill-and-Hold-Transaktionen ein. Eine mandatierte externe Anwaltskanzlei lieferte "erste Erkenntnisse" aus ihrer Untersuchung. Initial hatte der Konzern kategorisch bestritten, gegen Standards verstoßen zu haben. Die September-Verlautbarung nach Bafin-Prüfungsankündigung betonte: Erlöse und Erträge seien "im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften periodengerecht" erfasst worden.
Die Finanzaufsicht initiierte das Verfahren am 18. September. Fokus: Transaktionen aus dem finalen Geschäftsjahres-2024-Drittel. Die zentrale Frage: Erfolgte Umsatzrealisierung rechtmäßig bereits 2024 oder hätte sie ins laufende Jahr 2025 verschoben werden müssen? IFRS 15 definiert präzise Kriterien für Bill-and-Hold-Arrangements: Trotz physisch ausstehender Lieferung muss Kontrollübergang auf Abnehmer nachweisbar sein – nur dann legitimiert sich vorzeitige Erlöserfassung.
Die beauftragte Rechtskanzlei kam zu einem eindeutigen Ergebnis: "Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" erfüllte ein 3-Millionen-Vertrag die IFRS-15-Anforderungen nicht. Die Umsatzrealisierung erfolgte somit verfrüht. Diese Erkenntnis katalysierte Ausweitung der internen Revision: Sämtliche 2024er-Bill-and-Hold-Vereinbarungen – summiert 28 Millionen Euro bei 2-Milliarden-Gesamtumsatz – werden nun forensisch analysiert. Die verbleibenden 25 Millionen stehen damit unter Verdacht potenzieller Periodisierungsfehler.




