Finanzaufsicht identifiziert erfolgswirksam gebuchte Position statt erfolgsneutraler Behandlung plus multiple Disclosure-Verstöße bei nahestehenden Personen und Veräußerungen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beanstandete den IFRS-Konzernabschluss der KAP AG zum 31. Dezember 2023. Kernproblem: Eine 1,1-Millionen-Euro-Position erschien in den sonstigen betrieblichen Erträgen – korrekt wäre erfolgsneutrale Erfassung gewesen. Das publizierte Konzern-Jahresergebnis nach Steuern für 2023 betrug minus 0,1 Millionen Euro.
Die Aufsicht monierte zusätzlich fehlende Pflichtangaben in drei Bereichen: Erstens wurden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht ausreichend dargelegt. Zweitens fehlte eine detaillierte Aufgliederung von Vermögenswerten und Schulden aus einer Unternehmensveräußerung. Drittens blieben verpflichtende Angaben zu Beziehungen mit nahestehenden Personen unvollständig.
Seit 1. Januar 2022 obliegt der BaFin die alleinige Überwachung auch von Konzernbilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen. Die Rechtsgrundlage bildet Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 WpHG. Bilanzkontrollverfahren prüfen die Rechtmäßigkeit von Jahres- oder Konzernabschlüssen samt zugehörigen Lageberichten. Identifizierte Fehler publiziert die Aufsicht regelmäßig. Diese Transparenzpolitik informiert Kapitalmarktteilnehmer über wesentliche Rechnungslegungsverstöße und stabilisiert Anlegervertrauen. Publiziert wird nach § 109 Absatz 2 WpHG.





