1,1-Millionen-Euro-Fehlbuchung: BaFin beanstandet KAP-AG-Konzernabschluss

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October 30, 2025
30.10.2025
2 Minuten Lesezeit

Finanzaufsicht identifiziert erfolgswirksam gebuchte Position statt erfolgsneutraler Behandlung plus multiple Disclosure-Verstöße bei nahestehenden Personen und Veräußerungen.

Erfolgswirksame Verbuchung hätte neutral erfolgen müssen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beanstandete den IFRS-Konzernabschluss der KAP AG zum 31. Dezember 2023. Kernproblem: Eine 1,1-Millionen-Euro-Position erschien in den sonstigen betrieblichen Erträgen – korrekt wäre erfolgsneutrale Erfassung gewesen. Das publizierte Konzern-Jahresergebnis nach Steuern für 2023 betrug minus 0,1 Millionen Euro.

Disclosure-Defizite bei drei Positionen

Die Aufsicht monierte zusätzlich fehlende Pflichtangaben in drei Bereichen: Erstens wurden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht ausreichend dargelegt. Zweitens fehlte eine detaillierte Aufgliederung von Vermögenswerten und Schulden aus einer Unternehmensveräußerung. Drittens blieben verpflichtende Angaben zu Beziehungen mit nahestehenden Personen unvollständig.

Transparenzpflicht seit 2022-Reform

Seit 1. Januar 2022 obliegt der BaFin die alleinige Überwachung auch von Konzernbilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen. Die Rechtsgrundlage bildet Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 WpHG. Bilanzkontrollverfahren prüfen die Rechtmäßigkeit von Jahres- oder Konzernabschlüssen samt zugehörigen Lageberichten. Identifizierte Fehler publiziert die Aufsicht regelmäßig. Diese Transparenzpolitik informiert Kapitalmarktteilnehmer über wesentliche Rechnungslegungsverstöße und stabilisiert Anlegervertrauen. Publiziert wird nach § 109 Absatz 2 WpHG.