Bundesregierung dehnt Aufbewahrungspflicht für Finanzinstitute aus

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October 31, 2025
31.10.2025
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Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute müssen Buchungsbelege künftig zwei Jahre länger und damit zehn Jahre lang archivieren – Fokus auf Cum-Ex-Aufklärung und komplexe Steuervermeidungsstrukturen.

Selektive Fristverlängerung für Finanzsektor

Die Bundesregierung beschloss am 6. August 2025 eine differenzierte Anpassung der Aufbewahrungsfristen: Während für die meisten Steuerpflichtigen die achtjährige Frist unverändert bleibt, müssen Banken,Versicherungen und Wertpapierinstitute Buchungsbelege künftig zehn Jahre vorhalten. Die Maßnahme ist Teil des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Das Bundesfinanzministerium begründet den Schritt mit der Notwendigkeit, komplexe Steuerhinterziehungen – insbesondere Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäfte – besser nachvollziehen zu können.

Digitalisierung minimiert Mehraufwand

Das BMF schätzt die Zusatzbelastung für betroffene Institute als gering ein. Grund: Die überwiegende Mehrheit der Belege wird bereits digital archiviert. Die verlängerte Speicherung dient primär der Beweissicherung und erhöht die Transparenz im Steuervollzug. Die Regelung zielt auf langfristig nachvollziehbare Belegketten bei Kapitalmarkttransaktionen und Versicherungsfällen. Damit schafft der Gesetzgeber Rahmenbedingungen für wirksamere Prüfungen in einem Segment, das in den vergangenen Jahren wiederholt durch Steuervermeidungsmodelle in die Schlagzeilen geriet. Das Bundesfinanzministerium wertet den Beschluss als Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit und modernisiertem Steuervollzug.