Cum-Ex-Prozess: Fondsmanager gestehen 46-Millionen-Betrug

blog main image
October 23, 2025
24.10.2025
3 Minuten Lesezeit

Die beiden angeklagten Fondsmanager räumen Teilnahme an 22 GAP-Fund-Transaktionen ein – Gericht signalisiert Haftstrafe trotz Geständnis, nur Angeklagter S. kann Taterlös vollständig zurückzahlen.

Tränenreiche Selbstbezichtigungen am Landgericht

Zwei Fondsmanager verloren am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht sichtlich die Fassung. Während ihrer Einlassungen weinten S. und H. – beide gestanden umfassend ihre Beteiligung an dem 46-Millionen-Euro-Steuerbetrug in den Jahren 2008 und 2009. H.s Stimme versagte fast: "Ich wünsche, dass meine Erklärung verstanden wird als das, was sie ist: ein ehrliches Eingeständnis." S. bezeichnete seine Taten als "größten Fehler meines Lebens". Die emotionalen Szenen folgten auf Oberstaatsanwalt Konstantinos Passialis' Anklageverlesung.

Fortis-Banker initiierte Gibraltar-Konstruktion

Das kriminelle Schema basierte auf dem Global Arbitrage Partners Fund mit Sitz in Gibraltar, den S. und H. als Gründer und Gesellschafter betrieben. Das Vehikel fungierte als Leerverkäufer in klassischen Aktienkreisgeschäften. Die Mechanik: Durch Leerverkäufe suggerierten die Beteiligten multiple simultane Aktieneigentümer. Auf dieser Täuschung basierte die Mehrfacherstattung einmalig entrichteter Kapitalertragsteuern. Das Netzwerk umfasste den Fortis-Konzern (heute ABN Amro) als Käufer, Broker Equinet als Abwickler, Freshfields als Gutachter und KPMG als Fortis-Berater. Fortis kassierte die ungerechtfertigten Steuererstattungen. Der Fortis-Banker Frank H. – bereits rechtskräftig verurteilt – warb S. an und integrierte später H. Gegen zwei Equinet-Aktienhändler ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter. Die Anklage charakterisierte das Konstrukt als bandenähnlich.

Bewährung faktisch ausgeschlossen

Richterin Eva Distler informierte über vorprozessuale Kammergespräche: Die Beweislage erscheine eindeutig, die Vorwürfe träfen wahrscheinlich zu. Entscheidend: Selbst bei vollumfänglichen Geständnissen liege eine Bewährungsstrafe außerhalb realistischer Strafzumessung.

Schuldgefühle wuchsen mit Transaktionsvolumen

S. bekannte sich explizit zu allen 22 angeklagten Cum-Ex-Transaktionen und der daraus resultierenden Steuerhinterziehung. Er habe gewusst, dass Gewinne ausschließlich durch Steuermanipulation entstanden, und dies gebilligt. "Mit wachsender Anzahl der Trades meldeten sich bei mir auch wachsende Schuldgefühle", gestand S. Zu lange habe er sich selbst belogen. H. formulierte drastisch: "Ich habe mich kaufen lassen." Beide betonten, auf Veranlassung von Frank H. gehandelt zu haben. "Die übergeordneten Entscheidungen traf ausschließlich Frank H.", erklärte H. Er habe Handlungsanweisungen nicht hinterfragt – ein Fehler, den er heute zutiefst bedauere.

Divergierende Wiedergutmachungskapazitäten

S. deponierte die staatsanwaltlich kalkulierten 1,4 Millionen Euro Taterlös vollständig auf einem Anwaltskonto. H. verdiente laut Ermittlungen 1,1 Millionen Euro, brachte jedoch erst 500.000 Euro auf. Die fehlenden Mittel für vollständige Restitution könnten strafverschärfend wirken.

Aktuelle Stellenangebote

Meistgelesene Artikel

Unsere Partner

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei: