Bankenaufsicht rationalisiert Verwaltungspraxis-Kommunikation durch Konsolidierung von KWG-, ZAG- und KAGB-Anforderungen – bisherige Merkblätter zum 22. Oktober aufgehoben.
Am 22. Oktober 2025 publizierte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Rundschreiben 11/2025 betreffend Mitglieder der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nach Kreditwesengesetz. Diese Fit-and-Proper-Verlautbarung aggregiert mehrere zuvor separate Merkblätter in einem singulären Dokument.
Das neue FAP-Rundschreiben substituiert zwei bisherige Merkblätter: erstens das Merkblatt zu Geschäftsleitern nach KWG, Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und KAGB, zweitens das Merkblatt zu Verwaltungs- und Aufsichtsorganmitgliedern nach KWG und KAGB. Die Konsolidierung implementiert EU-Vorgaben und integriert Risikoreduzierungsgesetz-Anforderungen. Kommende Obligationen aus der nationalen CRD-VI-Eigenmittelrichtlinien-Transposition finden erst in nachfolgenden Fassungen Berücksichtigung. Simultаn zur Rundschreiben-Publikation deklarierte die BaFin die vormaligen Merkblätter für ungültig.





