Niederländischer Investor hinterlegt Kaufsumme nicht fristgerecht – Münchener Agrarkonzern verhandelt parallel mit Ersatzinteressent zu identischen Konditionen, 500-Millionen-Entschuldung bleibt Ziel.
Der krisengeplagte Münchener Agrarkonzern Baywa vermeldet den Kollaps der im Juni verkündeten Cefetra-Anteilstransaktion. PGFO, der ursprüngliche Erwerber, konnte die vereinbarten 125 Millionen Euro nicht termingerecht bereitstellen. Baywa reserviert rechtliche Ansprüche gegen First Dutch Group sowie deren Eigentümer Peter Goedvol. Bankenkonsortium bestätigte trotz Transaktionsabbruch Bereitschaft zur konstruktiven Cefetra-Finanzierungsbegleitung. Die Juni-Vereinbarung enthielt eine Schutzklausel: Bei Finanzierungsscheitern hätte Baywa 12,5 Millionen Euro Auflösungsgebühr fordern können.
Baywa erläutert: Die Strafzahlung wird nicht aktiviert, da bereits Alternativverhandlungen mit identischen wirtschaftlichen Parametern laufen. Aus Konzernsicht entstand daher keine finanzielle Verschlechterung. Die Ersatzkäufer-Identität bleibt bis Vertragsabschluss vertraulich.
Die Cefetra-Veräußerung soll Baywa-Verbindlichkeiten um circa 500 Millionen Euro reduzieren. Diese Summe aggregiert neben dem Transaktionspreis auch zurückgeführte Gesellschafterdarlehen, die der Käufer im Rahmen seiner Refinanzierung ablöst. Zusätzlich entfällt für Baywa der Bedienungszwang für umfangreiche Cefetra-Eigenkredite.
Parallel belastet Bafin-Kritik am 2023er-Reporting die Situation. Die Finanzaufsicht identifizierte vergangene Woche substanzielle Mängel in der Konzernberichterstattung: Finanzierungsrisiken und potenzielle Liquiditätsengpässe seien im Lagebericht intransparent dargestellt worden.