Berufsvertretung kontert Bundesrats-Initiative mit Omnibus-Zahlen und Kompetenzdefizit-Argument – Entscheidung steht bevor.
Nach monatelangem Stillstand passierte der Entwurf zur nationalen Adaptation der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie 2022/2464 am 9. Oktober die erste Bundestagslesung und wanderte zur Detailberatung in die Fachgremien.
Zeitgleich legten die Fachausschüsse der Länderkammer ihre Empfehlungen vor. Das Plenum soll am 17. Oktober final votieren. Kernforderung: Neben etablierten Wirtschaftsprüfern sollen künftig auch alternative Dienstleister Sustainability-Reports validieren dürfen – Voraussetzung sei identisches Qualifikations- und Regulierungsniveau. Begründet wird dies mit erweiterter Mandantenwahlfreiheit, intensiviertem Marktwettbewerb und Vermeidung drohender Kapazitätsengpässe.
Die Berufskammer konterte am 13. Oktober vehement: Eine Marktöffnung erübrige sich aus mehreren Gründen. Erstens habe Brüssels "Stop the clock"-Beschluss im Omnibus-Paket den Kreis berichtspflichtiger Firmen bereits massiv reduziert – weitere Verkleinerungen stünden bevor. Resultat: Rund vier Fünftel der ursprünglich adressierten Unternehmen fallen weg. Zweitens schrumpfe proportional das Prüfvolumen um 80 Prozent, womit Kapazitätsknappheit nicht entstehen könne. Drittens funktioniere der bestehende Wettbewerb einwandfrei. Viertens – und das sei entscheidend – existierten schlicht keine alternativen Anbieter mit vergleichbarem Qualifikations- und Regulierungsstandard. Letzteres habe die Bundesregierung selbst in ihrem Juli-2024-Informationspapier konzediert. Die Standesvertretung hatte bereits im Juni-2024-Positionspapier ausführlich erläutert, weshalb einheitliche Wettbewerbsbedingungen unverzichtbar seien.