Bundesregierung begrenzt Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035

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October 16, 2025
16.10.2025
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Achte KraftStG-Novelle verlängert Förderung mit degressivem Mechanismus – Erstzulassungen bis Ende 2030 erhalten maximal zehnjährige Steuerbefreiung.

Degressive Förderstruktur implementiert

Das Bundesfinanzministerium veröffentlichte am 14. Oktober 2025 den Entwurf zur achten Kraftfahrzeugsteuergesetz-Änderung. Die Novelle setzt eine Koalitionsvereinbarung um: Steuerbefreiung für batterieelektrische Fahrzeuge wird bis spätestens 31. Dezember 2035 prolongiert – jedoch mit zeitlicher Degression. Begünstigt werden ausschließlich reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2030. Die zehnjährige Steuerbefreiung endet jedoch spätestens am 31. Dezember 2035, unabhängig vom individuellen Zulassungsdatum. Diese Konstruktion generiert Anreize für zeitnahe Anschaffungen und stabilisiert mittelfristig das Kraftfahrzeugsteueraufkommen.

Auslaufmodell nach Marktdurchdringung

Das BMF begründet die Befristung mit fortschreitender Elektromobilitäts-Penetration: Mit sukzessivem Erreichen der Verkehrssektorziele und zunehmender Marktdurchdringung batterieelektrischer Fahrzeuge sei eine weitere Aufrechterhaltung der langjährigen Förderdauer künftig nicht mehr geboten. Die Gesetzesänderung positioniert Elektromobilität als zentralen Baustein zur nachhaltigen Reduktion von Klima- und Umweltbelastungen des Verkehrssektors. Ein steigender Anteil reiner Elektrofahrzeuge am Gesamtbestand bewirke eine spürbare Reduktion der vom Straßenverkehr direkt ausgehenden CO2- und Schadstoffemissionen.