Brüssel autorisiert nationale Steuerinstrumente für Industriewende

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October 15, 2025
15.10.2025
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Mitgliedstaaten dürfen Investitionsanreize eigenständig gestalten – Ratsposition gewährt Autonomie bei Implementierung fiskalischer Maßnahmen zur Clean-Tech-Förderung.

Policy-Mix für industrielle Transformation

Am 10. Oktober 2025 verabschiedete der EU-Rat Positionen zu fiskalischen Instrumenten für grüne Industrialisierung. Die Stellungnahme antwortet auf Brüsseler Vorschläge vom 2. Juli 2025. Der Clean Industry Deal fungiert als Kerninitiative des Wettbewerbsfähigkeits-Kompasses – einer Roadmap zur Beschleunigung wirtschaftlicher Aktivität und Wohlstandssicherung. Zielsetzung: Emissionsreduktion im produzierenden Gewerbe vorantreiben und Europa als Produktionsstandort für nachhaltige Technologien und Kreislaufwirtschaftsmodelle etablieren.

Brüssel identifiziert zwei zentrale Hebel

Die Kommission skizzierte Steuergutschriften und akzelerierte Abschreibungsregime als prioritäre Instrumente. Zusätzlich fordert Brüssel Orientierung an Grundprinzipien für Kosteneffizienz sowie administrative Praktikabilität und zügige Implementierung.

Nationale Souveränität bei Ausgestaltung gewahrt

Die Ratsmitglieder bekräftigen Notwendigkeit revitalisierter Wirtschaftsdynamik und gestärkter Wettbewerbsposition. Die Kommissionsvorschläge finden Zustimmung als Beitrag zur Clean-Industry-Agenda. Simultan betonen die Mitgliedstaaten: Fiskalinstrumente erfordern Verständlichkeit für Wirtschaftsakteure und Finanzverwaltungen – insbesondere angesichts divergierender nationaler Steuersysteme. Steuerliche Hebel repräsentieren lediglich ein Element innerhalb eines evolvierenden Instrumentariums für erneuerbare Energien, industrielle Emissionsreduktion und grüne Technologien, das nationale Betrachtung verdient. Flexibilität bei Anwendung sei entscheidend, unterstreicht der Rat. Mitgliedstaaten – teils mit bereits existierenden Parallelmechanismen – besitzen Autonomie zur Konzeption, Implementierung und Anwendung entsprechend nationaler Gegebenheiten und Budgetkonsequenzen. Abschließend ermutigt der Rat zu Wirksamkeitsevaluationen implementierter Maßnahmen mit Kommissionsunterstützung sowie Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedstaaten über erfolgreiche Praktiken.