Bundesfinanzhof konkretisiert Besteuerung bei Immobilientransfers mit Schuldübernahme
Der Bundesfinanzhof hat in einer grundlegenden Entscheidung die steuerliche Behandlung von Immobilienübertragungen mit simultaner Schuldübernahme klargestellt. Das Urteil vom 11. März 2025 (Az. IX R 17/24) definiert solche Transaktionen als steuerbare Veräußerungsgeschäfte und bestätigt damit die Praxis der Finanzverwaltung.