Münchener Agrarkonzern verschwieg Covenant-Verstöße und drohende Kreditkündigung – Bafin deckt systematische Intransparenz auf, PwC-Prüfung unter Apas-Beobachtung.
Die Finanzaufsicht wirft dem angeschlagenen Münchener Konzern systematische Verschleierung vor: Baywa verletzte ab Mitte 2023 die "Interest Cover"-Klausel eines Konsortialkredits über 2 Milliarden Euro, wovon 1,75 Milliarden abgerufen waren. Kreditgeber hätten sofortige Totalrückzahlung fordern können. Ende Juli 2023 suspendierten Banken temporär bis Jahresende diese Anforderung. Weder die existenzielle Bedrohung noch die bankenseitige Stundung fanden Erwähnung in der Konzernberichterstattung – eine eklatante Missachtung gesetzlicher Offenlegungspflichten.
Gravierender noch: Nach Jahreswechsel reaktivierten sich automatisch sowohl "Interest Cover" als auch "Equity Ratio"-Covenants. Bei erneuter Verfehlung zum 31. März 2024 hätten Finanziers vollständige Rückforderung auslösen können – faktisch gleichbedeutend mit Insolvenz. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung fehlte jegliche verbindliche Zusicherung einer weiteren Aussetzung. Diese unmittelbare Existenzbedrohung verschwieg Baywa komplett.
Parallel zum Konsortialkredit stützt sich Baywas Finanzarchitektur auf eine halbe Milliarde Anleihekapital plus 632 Millionen Commercial Papers. Die im Sommer 2024 anstehende Anleihe-Refinanzierung blieb im Lagebericht unerwähnt. Ebenso fehlte transparente Darstellung der Rollover-Risiken bei den kurzlaufenden Schuldverschreibungen. Die Bafin moniert zusätzlich unzureichende Liquiditätsrisiko-Kommunikation.
Die Aufsicht startete die Untersuchung im November nach Hinweisen auf fehlerhafte Finanzlage-, Finanzierungsrisiko- und Risikomanagement-Darstellung in Abschluss und Lagebericht. Diese Verdachtsmomente erhärteten sich vollständig. Baywa verweist darauf, die reale Entwicklung habe 2024 von Vorstandsprognosen abgewichen. Die Beanstandungen beträfen ausschließlich narrative Berichtsteile, nicht Bilanzzahlen, und beeinflussten weder operatives Geschäft noch Sanierungsfortschritt.
PwC testierte 2023 erstmals nach Mandatsübernahme 2021 – potenzielle Laufzeit bis 2030. Baywa terminierte jedoch vorzeitig und verwies auf umfassende Neuausrichtung verschiedener Unternehmensbereiche. Die Apas initiierte im November 2024 Berufsrechtsverfahren gegen PwC bezüglich der 2023er-Prüfung. Das Big-Four-Haus hatte im März 2024 uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.